Praxis
Das Angebot im Überblick
Finanzierung
Mit einer ärztlichen Verordnung wird Ergotherapie von der Grundversicherung der Krankenkasse oder der Invalidenversicherung vergütet.
Anmeldungen
In der Regel wird der Patient mittels einer Verordnung durch eine/m PädiaterIn, KinderärztIn, HausärztIn oder Spezialisten an uns überwiesen. Sobald die Verordnung bei uns eintrifft, nehmen wir Kontakt auf. Nach Eingang der Kostengutsprache von der Krankenkasse oder Invalidenversicherung kann die Ergotherapie begonnen werden.
Hausbesuche
Für sämtliche Therapieformen der Praxis führe ich auch Hausbesuche durch.
1-stein
Praxis für Ergotherapie und Neurofeedback
Simone Koller
Hauptstrasse 49
9053 Teufen
1-stein
Praxis für Ergotherapie und Neurofeedback
Simone Koller
Hauptstrasse 49
9053 Teufen
Telefon 076 585 66 33 / 071 220 34 94
E-Mail ergotherapie@1-stein.ch